Kennen Sie Ihre Rechte als Zugreisende – und wann sie für Sie gelten

Kennen Sie Ihre Rechte als Zugreisende – und wann sie für Sie gelten

Wer in der Schweiz mit dem Zug unterwegs ist, geniesst ein dichtes Netz, pünktliche Verbindungen und einen hohen Komfort. Doch auch hier kann es vorkommen, dass ein Zug verspätet ist, ausfällt oder der Anschluss verpasst wird. In solchen Fällen haben Sie als Passagierin oder Passagier bestimmte Rechte – sowohl nach Schweizer Recht als auch nach europäischen Vorschriften, wenn Sie international reisen. Hier erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben und wann sie gelten.
Ihre grundlegenden Rechte in der Schweiz
In der Schweiz gelten die Beförderungsbedingungen der SBB und der anderen Transportunternehmen, die im Rahmen des Verbunds öffentlicher Verkehr (öV) zusammenarbeiten. Diese Regeln basieren auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBG) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Transportunternehmen.
Die wichtigsten Rechte umfassen:
- Recht auf Information – Sie müssen rechtzeitig über Verspätungen, Ausfälle und alternative Verbindungen informiert werden.
- Recht auf Rückerstattung oder Weiterreise – Wenn Ihre Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung oder eine alternative Beförderung.
- Recht auf Entschädigung bei Verspätung – Bei grösseren Verspätungen können Sie einen Teil des Fahrpreises zurückfordern.
- Recht auf Unterstützung – Personen mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen, sofern sie diese rechtzeitig anmelden.
Diese Rechte gelten für alle Züge des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz – also für SBB, BLS, RhB, SOB und andere Bahngesellschaften.
Wann gelten die Regeln – und wann nicht?
Die Schweizer Regelungen gelten grundsätzlich für alle inländischen Bahnreisen. Wenn Sie jedoch mit einem internationalen Zug unterwegs sind – etwa mit dem EuroCity nach Deutschland, Italien oder Frankreich – kommen zusätzlich die EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (EU-Verordnung 2021/782) sowie die COTIF/CIV-Bestimmungen zur Anwendung. Diese internationalen Regeln sichern Ihnen ähnliche, teilweise sogar weitergehende Rechte.
Wichtig ist: Wenn Sie Ihre Reise mit mehreren separaten Billets planen, gelten die Rechte jeweils nur für den Abschnitt, der auf dem einzelnen Billet steht. Kaufen Sie hingegen ein durchgehendes Ticket, sind Sie auch bei Anschlussverlusten besser geschützt.
Verspätungen und Ausfälle – was steht Ihnen zu?
Bei Verspätungen im Schweizer Bahnverkehr gilt das Entschädigungssystem der SBB und der öV-Branche:
- Ab 60 Minuten Verspätung: Sie erhalten 25 % des Fahrpreises zurück.
- Ab 120 Minuten Verspätung: Sie erhalten 50 % des Fahrpreises zurück.
- Bei Zugausfall: Sie können den Fahrpreis vollständig zurückverlangen oder sich auf eine andere Verbindung umbuchen lassen.
Die Entschädigung bezieht sich auf den Preis des betroffenen Abschnitts. Sie können den Antrag online über das Kundenkonto der SBB oder über ein Formular beim jeweiligen Transportunternehmen einreichen – in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Reise.
Wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschluss verpassen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Weiterbeförderung mit dem nächsten verfügbaren Zug. Bei internationalen Reisen gelten ähnliche Regeln, wobei die Fristen und Beträge leicht abweichen können.
Was ist mit Verpflegung und Unterkunft?
Wenn Sie aufgrund einer grösseren Störung oder eines Zugausfalls nicht mehr am selben Tag an Ihr Ziel gelangen, muss das Bahnunternehmen Ihnen angemessene Unterstützung anbieten. Dazu gehören Getränke, Mahlzeiten oder bei Bedarf eine Hotelübernachtung. In der Schweiz kommt dies selten vor, da meist Ersatzverbindungen organisiert werden. Auf internationalen Strecken – etwa bei Nachtzügen – kann diese Regelung jedoch relevant sein.
Reisen mit eingeschränkter Mobilität
Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität können kostenlose Hilfe beim Ein- und Aussteigen anfordern. In der Schweiz ist dafür der SBB Call Center Handicap zuständig. Die Anmeldung sollte mindestens eine Stunde vor Abfahrt erfolgen (bei internationalen Reisen 24 Stunden vorher). Die Unterstützung ist an über 300 Bahnhöfen verfügbar.
Wenn die Hilfe nicht wie vereinbart geleistet wird oder Sie unrechtmässig abgewiesen werden, können Sie sich an das Bundesamt für Verkehr (BAV) wenden, das die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
So gehen Sie vor, wenn etwas schiefläuft
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt wurden, wenden Sie sich zuerst an das betreffende Bahnunternehmen – meist lässt sich das Problem direkt dort klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, können Sie sich an die Ombudsstelle öffentlicher Verkehr (Ombudscom) wenden. Diese vermittelt kostenlos und unabhängig zwischen Kundinnen, Kunden und Transportunternehmen.
Bewahren Sie Ihre Billette, Quittungen und allfällige Belege über Verspätungen auf – sie sind wichtig, um Ihren Anspruch zu belegen.
Ihre Rechte kennen – und nutzen
Die meisten Zugreisen in der Schweiz verlaufen reibungslos. Doch wenn einmal etwas nicht klappt, lohnt es sich, die eigenen Rechte zu kennen. Viele Fahrgäste verzichten auf Entschädigungen, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch darauf haben.
Informieren Sie sich vor der Reise auf der Website Ihres Bahnunternehmens, und behalten Sie Ihre Belege. So sind Sie gut vorbereitet, falls es zu Problemen kommt. Denn wer seine Rechte kennt und nutzt, trägt dazu bei, dass der öffentliche Verkehr fair, zuverlässig und kundenfreundlich bleibt.











